Kostenlose Beratung durch neutralen unabhängigen Kfz-Gutachter
Schadenaufnahme bei Ihnen Vor-Ort
Prüfung der Beschädigung & Hilfe bei der Schadenabwicklung
Leistungen
Unfallgutachten / Schadengutachten
Die durch den Unfall verursachten Schäden werden untersucht und im Unfallgutachten zusammengefasst.
Wertgutachten
Damit erhalten Sie eine zuverlässig Einschätzung des aktuellen Marktwerts Ihres Fahrzeugs, dies ist sinvoll bei Verkauf oder Erwerb eines Fahrzeuges, ebenso bei Leasingrückgaben.
Kurzgutachten
Durch gründliche Dokumentation und Begutachtung des Fahrzeuges, dient es auch bei einem Bagatellschaden als Beweissicherung.
Technisches Gutachten
Technische Mängel werden festgestellt und dokumentiert. Ein technisches Gutachten hilft bei Forderungen gegen eine Werkstatt oder Gebrauchtwagenverkäufer.
Rechnungsprüfung
Bei Verdacht auf falsche Abrechnungsposten und zu hohen Reparaturkosten ist es sinnvoll die Rechnung von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen.
Unfallgutachten
Warum sollte ich nach einem nichtverschuldeten Unfall ein Schadengutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellen lassen? Hierzu finden Sie in den folgenden Beitrag die Antworten!
Was macht ein Kfz-Gutachter?
Er nimmt die durch den Unfall verursachten Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind genau unter die Lupe und erstellt daraufhin ein Unfallgutachten. Dafür werden sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind dokumentiert und kalkuliert den nötigen Aufwand für eine Reparatur. Das erstellte Gutachten dient Ihnen als Grundlage, um das Fahrzeug fachgerecht reparieren zu lassen oder um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der gegnerischen Kfz-Versicherung erstatten zu lassen.
Der Kfz-Gutachter beurteilt nicht nur die bei einem Autounfall entstandenen Schäden, sondern auch den Wert ihres Fahrzeugs vor und nach dem Unfall.
Welche Rechte haben Sie?
Sie dürfen als Geschädigter den Gutachter frei wählen um sich ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen und müssen sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Vermitteln lassen, die Kosten für das erstellte trägt die gegnerische Versicherung.
Sie dürfen eine Anwaltskanzlei Ihrer Wahl beauftragen um sich bei den Rechtsfragen und Regulierung des Schadens unterstützen zu lassen, auch die Honorarkosten des Anwalts muss die gegnerische Versicherung tragen.
Ablauf der Erstellung eine Unfallgutachtens
1.Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihren Kfz Gutachter
2. Begutachtung durch den Kfz Sachverständigen
3. Erstellung des Kfz- Gutachtens
4. Versand des Gutachtens
5.Schadensregulierung
Handelt es sich um einen Totalschaden?
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die geschätzten Reparaturkosten deutlich höher sind als der Wert des Autos. Die Versicherung rechnet dann auf Totalschadenbasis ab:
Sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, aber es gibt eine Ausnahme, falls die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird, dürfen die Kosten für die Reparatur den Wiederbeschaffunsgwert um 30 Prozent übersteigen (130%-Regel). Das Unfallopfer muss das Fahrzeug allerdings noch weitere sechs Monate fahren.
Aufgepasst bei einem vermeintlichen Bagatellschaden!
Bis zu einem Schaden der in der Regel nicht höher als 750 Euro ausfällt, spricht man von einem Bagatellschaden. In einem solchen Fall ist ein Schadengutachten nicht notwendig und die Kosten würden auch bei eigener Unschuld nicht von der Versicherung übernommen werden.
Es reicht ein Kostenvoranschlag für die Regulierung.
Allerdings ist die Frage ob es tatsächlich nur ein Bagatellschaden ist, oft nur von einem Kfz Experten richtig einzuschätzen, denn auch bei vermeintlich kleinen Sachen kann es oft ganz anders kommen.
Wichtige Begriffe im Gutachten
Merkantiler Minderwert: Nach einem Unfall ist das reparierte Fahrzeug weniger Wert als ein unfallfreies. Diesen Wertverlust muss die die Versicherung ausgleichen.
Restwert: Der Wert des Fahrzeuges nach einem Autounfall, den es im nicht reparierten Zustand besitzt. Der Restwert wird in der Regel von einem Sachverständigen durch Schätzung ermittelt,
dazu holt der Sachverständige in der Regel Angebote einer Restwertbörse ein die als Schätzgrundlage dienen.
Wiederbeschaffungswert: Dies ist der Betrag, der aufgewendet werden muss um ein vergleichbares Fahrzeug zu erstehen , den Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt hatte.
Nutzungsausfallentschädigung: Wer keinen Mietwagen nimmt, erhält eine Nutzungsausfallentschädigung. Sie liegt je nach Modell meist zwischen 25 und 170 Euro pro Tag.